Im Oktober haben wir über die gewonnene Kartellrechtsklage gegen Google berichtet und welche Auswirkungen diese auf die SEO haben könnte. Jetzt, zwei Monate später, hat sich der Konzern selbst zur Klage geäußert und macht der Gegenseite eine Art Vergleichsangebot. Was bietet Google an und was bedeutet dies für Unternehmer?
Doch was ist eigentlich passiert? Im Oktober 2020 hat das US-amerikanische Justizministerium eine Kartellrechtsklage erhoben, die Google im September dieses Jahres verloren hat. Das Ministerium fordert vom Suchmaschinenriesen unter anderem den Verkauf vom Chrome-Browser, sowie dem mobilen Betriebssystem Android.
Google möchte gegen diese Entscheidung Berufung einlegen, hat aber nun zunächst ein Gegenangebot unterbreitet. Anstatt den Browser und das Betriebssystem zu verkaufen, möchte der Konzern Wettbewerbern den Zugang zu Android-Geräten erleichtern. So sollen unter anderem Hersteller von mobilen Endgeräten (wie Samsung und Sony) leichter andere Suchmaschinen als Standardeinstellung in ihre Smartphones und Tablets integrieren können. Außerdem würden andere Browser nun auch exklusive Verträge mit Googles Konkurrenz schließen können.
Ob das Gericht dieses Angebot annehmen wird, darf stark bezweifelt werden. Für Unternehmer sind diese Entwicklungen jedoch sehr aufschlussreich. Schließlich könnten sie ein erster Schritt zur Aufweichung von Googles absolutem Monopol sein. Dies ist insbesondere deswegen der Fall, weil die Konkurrenz im Bereich der KI-Suche Google zurzeit dicht auf den Fersen ist.
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