KI und Datenschutz: Was Sie als Unternehmer beachten müssen

Damit eine künstliche Intelligenz (KI) effektiv in einem Unternehmen genutzt werden kann, ist es zunächst wichtig, sie mit ausreichend Daten zu versorgen. Dabei gilt: Je umfangreicher der Input, desto nützlicher der Output für das Unternehmer. Doch natürlich sind Unternehmen verpflichtet auch beim Einsatz von KI die Vorgaben der allgemeinen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten. Das erfordert vom Unternehmen, dass der Grundsatz der Datenminimierung eingehalten wird und eine Datensammlung und -verarbeitung stets zweckgebunden erfolgt. Wie können es Unternehmer schaffen, KI sinnvoll und unter Einhaltung der DSGVO zu nutzen?

Etliche Negativbeispiele haben gezeigt, dass eine künstliche Intelligenz aufgrund von zu geringen oder fehlerhaften Trainingsdaten falsche Ergebnisse liefert. Aus diesem Grund sollte eine KI stets mit umfangreichen Daten versorgt werden. Beim Training der KI sollte jedoch auf sensible, das heißt personenbezogene Daten verzichtet werden. Vielmehr sollten die Daten der KI anonymisiert zur Verfügung gestellt werden. Ansonsten müssen Unternehmen Betroffene gem. Art 13 DSGVO über die Verarbeitung ihrer Daten informieren. Eine Herausforderung würde sich dann ergeben, wenn der Kunde die Löschung oder Korrektur von Daten beantragt, die bereits für das Training der KI genutzt wurden.

Insbesondere, wenn ein KI-System selbständig Entscheidungen trifft und nicht nur unterstützend eingesetzt wird, sollte die Datenerhebung für Außenstehende stets erklärbar, nachvollziehbar und transparent sein.

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